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Hotellerie

Als Vertreter der Hotelleriebranche sind Sie für das Wohl Ihrer Gäste verantwortlich, das ist Ihr einziges Anliegen. Das ist gut. Denn Sie sind in Ihrem Beruf mit Leib und Seele dabei. Als selbstständiger Unternehmer tragen Sie jedoch auch die volle Verantwortung für eine steuerlich korrekte Abwicklung Ihrer Geschäftsvorfälle. Gerade in Ihrer Branche kommt hinzu, dass die Anforderungen wegen des branchenüblichen Bargeschäfts höher sind als in anderen Wirtschaftszeigen. In der Hotellerie ist daher höchste Sorgfalt an die Kassenbuchführung und an die betriebsinterne Buchhaltung zu stellen.

Wir beraten Sie in allen steuerlichen, handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen der Hotellerie-Dienstleistung.

Unser Service umfasst im Einzelnen

  • steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung in allgemeinen Fragen
  • Beratung in Umsatzsteuerfragen, insbesondere Fragen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und des Regelsteuersatzes in Spezialfällen
  • Erstellen sämtlicher Steuererklärungen und vollumfängliche Bilanzierung
  • Erstellen von Einnahmen-Überschussrechnungen, falls keine Buchführungspflichten bestehen, was wir selbstverständlich für Sie prüfen
  • Beratung zur richtigen Kassenführung
  • Beratung zur Führung eines korrekten Wareneingangsbuches
  • steuerliche Fragen zur Personalbeköstigung und zur Beköstigung des Hotellerieunternehmers selbst
  • Entlastung in allen Arbeiten des steuerlichen Rechnungswesens
  • Unterstützung betriebswirtschaftlicher Entscheidungen durch eine dauerhafte und zeitnahe betriebswirtschaftliche Auswertung (branchenspezifische Hotel-Gaststätten-BWAs)


Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungspakete an

Lohn und Gehalt komplett

Unser Dienstleistungsangebot „Lohn und Gehalt komplett“ umfasst alle Arbeiten rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Anmeldung und Abführung aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit läuft Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung pünktlich und korrekt. Selbstverständlich sind wir dabei auf die Abrechnung von Feiertags- und Nachtarbeit spezialisiert, einschließlich der Abwicklung aller steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Belange für Saison- und Leiharbeiter.

Richtige Vorbereitung auf die Betriebsprüfung

Die Hotellerie gilt für die Finanzverwaltung wegen der überwiegenden „Bargeschäfte“ als Risikobranche. Die Einnahmen des Gastwirtes oder Hoteliers werden dabei regelmäßig anhand von Richtsätzen verprobt. Um die Buchhaltung eines Unternehmens auf Stichhaltigkeit und Plausibilität zu prüfen, bedienen sich die Prüfer mit Hilfe spezieller Software zunehmend der Methoden der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Stimmen die innerbetrieblichen Angaben nicht mit den Erfahrungswerten der Finanzverwaltung überein (so genannte Richtsatzverprobung), werden Kassenfehlbeträge festgestellt oder scheinen bestimmte Geschäftsvorfälle unwahrscheinlich, dann droht schnell eine Schätzung. Dabei können auch Sie als steuerehrlicher Unternehmer in die Bredouille geraten, wenn Ihre Zahlen von der statistischen Norm abweichen. Ist bei Ihnen eine Betriebsprüfung angesagt, prüfen wir Ihre steuerlichen Unterlagen insbesondere auf mögliche Manipulationen im Einnahmebereich und checken die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung sowie der Kellnerabrechnung. Auch Ihr Entnahmeverhalten nehmen wir unter die Lupe.

Argumentationshilfe und Vertretung: Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist.

Fand in Ihrem Hause eine Betriebsprüfung statt und trat bereits der Fall ein, dass die Verhältnisse Ihres Betriebs von denen eines Normalbetriebs – d. h. jenes Betriebs, den der Richtsatz des Prüfers beschreibt – abweichen, kommt es auf die richtige Argumentation an. Wir kümmern uns darum. Denn jeder Betrieb wie auch Ihrer ist ein Unikat. Es muss bei Ihnen also nicht so laufen wie bei anderen. Sprechen Sie mit uns, bevor die Beurteilung des Betriebsprüfers zu einem Risiko für Sie wird.

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